21,5 Zoll Touchscreen mit Android-Betriebssystem
Große, klare Benutzeroberfläche für einfache Produktauswahl und Werbeinhalte.
Großvolumig, energieeffizient und ideal für Eis, Tiefkühlkost, Fisch und Fleisch. Der zuverlässigste Tiefkühlautomat für Hofläden, Logistikzentren und gewerbliche Standorte in Deutschland.
Tiefkühlautomat mit Aufzugsplattform, 6–7 Ebenen und 9 Auswahlen pro Ebene. Für Eis, Tiefkühlkost und gefrorene Snacks — mit 21,5″ Android-Touchscreen und optionaler Kartenzahlung.
Alles Wichtige auf einen Blick.
Model Number
CV-SLY-9C-002LD
Dimensions
1940H × 1160W × 810D mm
Lift System
Elevator platform · side delivery port · 450 mm pick-up height
Color
White, Black, or Custom Color
Weight
approx. 400 kg
Voltage
220V AC / 50Hz · 110V AC optional
Tray Levels
6 spiral or belt trays · up to 7 levels
Power Consumption
1,320W
Selections
9 selections per level
Payment Systems
Bill validator, coin mechanism, card reader (optional)
Capacity
50 – 270 units
Product Types
Ice cream, frozen food
Power Input
10 – 15A
Connectivity
4G or WiFi
Temperature
−18°C to −25°C (default −22°C) · EU-compliant refrigerant
Große, klare Benutzeroberfläche für einfache Produktauswahl und Werbeinhalte.
Entspricht vollständig den europäischen Vorschriften. Keine Nacharbeit bei der Inbetriebnahme in Deutschland.
Ergonomische Abholposition für alle Nutzergruppen. Bequeme Entnahme ohne tiefes Bücken.
Speziell für hohe Belastbarkeit und lange Lebensdauer entwickelt. Über tausende Ausgabevorgänge getestet.
Smart Vending, vereinfacht
Eine Verkaufsautomaten-Generation für Leistung, Compliance und Bedienkomfort.
Nahtlose Android-Oberfläche mit großem, reaktionsschnellem Display — ideal für Produktauswahl und dynamische Werbung.
Vollständig an europäische Standards angepasst. Plug-and-play für Deutschland — ohne Nacharbeit.
Seitliche Ausgabe mit 450 mm Abholhöhe — bequem für alle Nutzer, ohne tiefes Bücken.
Für Dauerbetrieb ausgelegt — über tausende Ausgabevorgänge getestet.
Nicht alle Verkaufsautomaten sind gleich. Unsere Automaten sind nach Marktbedürfnissen entwickelt, nach Kundenbedürfnissen optimiert und an Ihre Anwendung anpassbar.
Hochauflösendes Display, das Blicke auf sich zieht und Impulskäufe auslöst. Mehr Sichtbarkeit bedeutet mehr Umsatz.
Robustes Vollstahlgehäuse für gewerblichen Dauerbetrieb. Vandalismusresistent, witterungsbeständig und auf viele Jahre Betrieb ausgelegt.
Automatisches System sorgt für klare Sicht auf Ihre Produkte bei jeder Außentemperatur. Kaufanreize bleiben erhalten.
Hochleistungsisolierung hält die Innentemperatur stabil und den Energieverbrauch dauerhaft niedrig.
Nur Kompressoren von führenden Markenherstellern. Zuverlässige Kühlung für den professionellen Dauerbetrieb.
Der Sensor erkennt jeden Ausgabevorgang in Echtzeit. Bleibt ein Produkt stecken, wiederholt das System automatisch.
Wir bauen den perfekten XL-Automaten genau auf Ihre Produkte zugeschnitten — ob empfindliche Güter wie Eier, Weinflaschen, Grillfleisch, Eis oder Tiefkühlkost, oder technische Artikel wie Laptops, Ersatzteile und Werkzeuge.
Wir richten uns nach Ihren Produktanforderungen — nicht umgekehrt. Ihr Produkt muss sich nicht dem Automaten anpassen; der XL-Automat wird für Ihre Produkte gebaut.
Angebot anfordern
Kauf | Ab 6.990 Euro inkl. MwSt. | Für langfristige Investoren und etablierte Betreiber
Leasing | Auf Anfrage | Für Events, saisonale Standorte und Tests vor dem Kauf
Ab 6.990 Euro inkl. MwSt.
Auf Anfrage
Großvolumig, energieeffizient und ideal für Eis, Tiefkühlkost, Fisch und Fleisch. Der zuverlässigste Tiefkühlautomat für Hofläden, Logistikzentren und gewerbliche Standorte in Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Confi-Vend UG (haftungsbeschränkt)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Vermittlungen, Vermietungen, Finanzierungen, Leasingmodelle, Montagen, Serviceleistungen sowie sonstige Geschäftsbeziehungen der Confi-Vend UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Confi-Vend") mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Confi-Vend stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Sämtliche Angebote von Confi-Vend sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Produktdarstellungen auf Webseiten, Plattformen, Katalogen oder Konfiguratoren stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung, Lieferung der Ware oder ausdrückliche Annahmeerklärung von Confi-Vend zustande.
(4) Technische Änderungen, Modelländerungen sowie produktionsbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Confi-Vend berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
(4) Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Confi-Vend.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl angemessen zu sichern.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde Confi-Vend unverzüglich zu informieren.
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Mit Übergabe der Ware an den Kunden, dessen Beauftragten, einen Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Naturereignissen, Lieferengpässen oder sonstigen von Confi-Vend nicht zu vertretenden Umständen verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die von Confi-Vend gelieferten Automaten ausschließlich unter Indoor-Klimabedingungen zu betreiben.
Der Betreiber ist verpflichtet, sämtliche Herstellerangaben sowie die nachfolgenden Betriebsbedingungen einzuhalten.
Ein Indoor-Klima liegt ausschließlich dann vor, wenn der Aufstellungsort dauerhaft folgende Bedingungen erfüllt:
Maßgeblich sind ausschließlich die tatsächlichen Umgebungsbedingungen am Aufstellungsort und nicht dessen bauliche Bezeichnung oder Nutzung.
Ein Outdoor-Betrieb liegt insbesondere vor, wenn die Voraussetzungen gemäß Ziffer 6.2 nicht erfüllt sind.
Dies gilt insbesondere für offene Hallen, Carports, Verladerampen, Tankstellenbereiche, Bahnsteige, Containeranlagen, Baustellen, Terrassen, Gartenbereiche, offene Verkaufsstände sowie sonstige witterungs- oder umweltbelastete Bereiche.
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Confi-Vend ist berechtigt, jederzeit Nachweise über die Einhaltung der Betriebsbedingungen anzufordern.
Der Kunde hat auf Verlangen geeignete Nachweise, insbesondere Fotos, Videos, Temperatur- oder Klimadaten, vorzulegen.
(1) Erfolgen Entladung, Transport, Aufstellung, Montage, Anschluss oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder durch von diesem beauftragte Dritte, erfolgen sämtliche Arbeiten auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
(3) Schäden durch Umkippen, Herunterfallen, Stoßbelastungen, fehlerhafte Lastaufnahme, unsachgemäße Lagerung, fehlerhafte Montage oder fehlerhaften Anschluss fallen nicht unter die Gewährleistung.
(4) Vor Inbetriebnahme sind sämtliche Transportsicherungen gemäß Bedienungsanleitung zu entfernen.
Der Betreiber ist verpflichtet,
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Schäden, die verursacht wurden durch:
(3) Werden die Betriebsbedingungen gemäß § 6 nicht eingehalten, entfällt die Gewährleistung für hierdurch verursachte Schäden.
(1) Confi-Vend kann Finanzierungen, Leasingverträge, Aufstellstandorte, Automaten, Zahlungsdienstleister oder sonstige Leistungen Dritter vermitteln.
(2) Soweit Confi-Vend ausschließlich als Vermittler tätig wird, kommt der jeweilige Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
(3) Confi-Vend haftet nicht für Leistungen, Lieferungen, Vertragsverletzungen, Bonitätsentscheidungen oder sonstige Handlungen Dritter.
(1) Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Umsatzprognosen, Besucherfrequenzanalysen, Amortisationsrechnungen oder sonstige Kalkulationen stellen ausschließlich unverbindliche Schätzungen dar.
(2) Confi-Vend übernimmt keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich:
(3) Das wirtschaftliche Risiko des Automatenbetriebs trägt ausschließlich der Betreiber.
(1) Confi-Vend haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Confi-Vend nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen.
(4) Confi-Vend haftet insbesondere nicht für Schäden infolge von Vandalismus, Diebstahl, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Blitzschlag, behördlichen Maßnahmen, Ausfällen von Strom-, Internet- oder Mobilfunkverbindungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Confi-Vend.
(1) Soweit Automaten im Rahmen eines Miet-, Leasing- oder vergleichbaren Nutzungsverhältnisses überlassen werden, verbleibt das Eigentum am Automaten beim jeweiligen Eigentümer oder Leasinggeber.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Automaten pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
(3) Veränderungen, Umbauten, technische Eingriffe oder Standortwechsel dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgen.
(4) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die über die gewöhnliche vertragsgemäße Nutzung hinausgehen.
(5) Verlust, Diebstahl, Totalschaden oder erhebliche Beschädigungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(6) Der Kunde trägt das Risiko für Beschädigungen durch eigene Mitarbeiter, Kunden, Besucher, Lieferanten oder sonstige Dritte.
(1) Der Betreiber ist für die Einhaltung sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften verantwortlich.
(2) Dies umfasst insbesondere:
(3) Confi-Vend haftet nicht für Schäden, Beanstandungen oder behördliche Maßnahmen, die auf fehlerhafte Befüllung, Lagerung, Reinigung oder Überwachung durch den Betreiber zurückzuführen sind.
(4) Die Verantwortung für Inhalt, Qualität und Verkehrsfähigkeit der eingefüllten Produkte liegt ausschließlich beim Betreiber.
(1) Automaten können auf externe Zahlungsdienstleister, Banken, Mobilfunknetze, WLAN-Verbindungen oder Cloud-Dienste angewiesen sein.
(2) Confi-Vend übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit dieser Dienste.
(3) Confi-Vend haftet nicht für:
(4) Umsatzverluste infolge solcher Störungen gehen nicht zu Lasten von Confi-Vend.
(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin uneingeschränkter Zugang zum Automaten besteht.
(2) Kann ein Einsatz aufgrund fehlenden Zugangs, fehlender Stromversorgung, fehlender Ansprechpartner oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, ist Confi-Vend berechtigt, Anfahrts-, Warte- und Ausfallkosten zu berechnen.
(3) Für Serviceeinsätze an Standorten mit besonderen Sicherheitsanforderungen hat der Kunde erforderliche Zugangsberechtigungen rechtzeitig bereitzustellen.
(4) Ersatzteile dürfen durch technisch gleichwertige Komponenten ersetzt werden.
(1) Automaten können mit Software, Telemetrie-, Cloud- oder Fernwartungssystemen ausgestattet sein.
(2) Confi-Vend ist berechtigt, technische Betriebsdaten zur Fehlerdiagnose, Wartung, Optimierung und Vertragserfüllung zu verarbeiten.
(3) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Software-, Cloud- oder Fernwartungsdiensten wird nicht geschuldet.
(4) Softwareupdates können erforderlich sein, um die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Systeme sicherzustellen.
(5) Der Kunde darf Software nicht verändern, dekompilieren, manipulieren oder umgehen.
(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, den Automaten gegen folgende Risiken zu versichern:
(2) Soweit der Kunde keine entsprechende Versicherung abschließt, trägt er die hieraus resultierenden Schäden selbst.
(1) Der Kunde hat den Automaten unverzüglich nach Lieferung zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel, Beschädigungen oder Fehlmengen sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen.
(3) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Confi-Vend haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
(3) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(1) Der Kunde stellt Confi-Vend von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragswidrigen Nutzung des Automaten beruhen.
(2) Dies gilt insbesondere für Ansprüche aufgrund:
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
(2) Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Confi-Vend ist Bestandteil der Geschäftsbeziehung.
(3) Sofern der Kunde personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist er selbst für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Confi-Vend UG.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.